Kosten der Behandlung  
  Für Privat- und Zusatzversicherte, sowie Beihilfeberechtigte erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).  Je nach Versicherung und Tarif werden meist nicht die gesamten Behandlungskosten erstattet. Der Differenzbetrag ist von dem Versicherten selbst zu leisten.

Sollten Sie keine Erstattung bekommen, wird ein Selbstzahlertarif nach Zeitaufwand vereinbart. Diesen erfragen Sie bitte bei der Vereinbarung Ihres Termins.

Bitte beachten Sie:
Osteopathische und naturheilkundliche Therapien sind rein private Leistungen und sind als solche nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen enthalten.  Seit kurzem werden osteopathische Behandlungen teilweise von den Krankenkassen bezuschusst. Bitte erkundigen Sie sie vor Behandlungsbeginn über eine eventuelle Kostenübernahme.
 

 

Praxis Melanie Müller © 2016